AHV für Selbständigerwerbende: Anmeldung und Beiträge 2026

Als Selbständige zahlen Sie AHV, IV und EO allein, bis 10,0 % Ihres Einkommens. Hier erfahren Sie, wie die Ausgleichskasse Sie anerkennt, welcher Satz 2026 für Ihr Einkommen gilt und wie Akonto und Schlussabrechnung funktionieren.

  • Sätze geprüft am 3. November 2026
  • Quelle: Merkblatt 2.02, Stand 1. Januar 2026

Kurz gesagt

Die AHV-Zahlen 2026 für Selbständige

Die Beiträge hängen vom Einkommen ab. Wer wenig verdient, zahlt einen tieferen Satz, aber mindestens CHF 530 im Jahr.

10,0 %AHV/IV/EO ab einem Einkommen von CHF 60'500Merkblatt 2.02
5,371 %tiefster Satz der sinkenden Skala, ab CHF 10'100 EinkommenMerkblatt 2.02
CHF 530Mindestbeitrag pro Jahr, 2027 sind es CHF 541Merkblatt 2.02
4 × im JahrAkontobeiträge, fällig 10 Tage nach QuartalsendeMerkblatt 2.02
Kein Arbeitgeber, der die Hälfte zahlt

Die 10,0 % setzen sich zusammen aus AHV 8,1 %, IV 1,4 % und EO 0,5 %. Dazu kommen Verwaltungskosten der Ausgleichskasse von höchstens 5 % der Beiträge. Mit einer GmbH sind Sie dagegen Angestellte, und die Firma trägt die Hälfte.

Anmeldung und Anerkennung

Wann die Ausgleichskasse Sie als selbständig anerkennt

Die Ausgleichskasse prüft jeden Fall einzeln. Massgebend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht das, was im Vertrag steht. Diese Punkte sprechen für eine Selbständigkeit:

  • Eigener Auftritt mit Firmennamen, Briefpapier und eigenen Rechnungen
  • Eigenes Risiko durch Investitionen, Material, Miete und offene Rechnungen
  • Freie Organisation von Arbeitszeit, Abläufen und Aufträgen
  • Mehrere Auftraggeber statt nur eines einzigen Kunden
  • Eigene Angestellte oder Arbeit, die Sie an Dritte vergeben
  • Bau und Transport: Hier entscheidet zuerst die Suva über Ihren Status
Selbständiger Handwerker notiert am Küchentisch die Angaben für seine Anmeldung bei der Ausgleichskasse
Antrag AusgleichskasseSelbständigkeit anerkannt
Abrechnungsnummergilt in der ganzen Schweiz
  1. Kasse wählen

    Als Mitglied eines Berufsverbands melden Sie sich bei dessen Verbandsausgleichskasse, sonst bei der kantonalen Ausgleichskasse am Wohn- oder Geschäftssitz.

  2. Antrag stellen

    Sie beschreiben Ihre Tätigkeit und legen Belege bei, etwa Offerten, Rechnungen oder einen Mietvertrag für Geschäftsräume.

  3. Entscheid erhalten

    Werden Sie anerkannt, erhalten Sie eine Abrechnungsnummer. Darüber laufen künftig alle Ihre Beiträge.

  4. Einkommen schätzen

    Aus Ihrem voraussichtlichen Einkommen berechnet die Kasse die Akontobeiträge für das laufende Jahr.

Beitragssätze 2026

Die sinkende Beitragsskala

Wer weniger als CHF 60'500 im Jahr verdient, zahlt einen tieferen Satz. Unter CHF 10'100 gilt der Mindestbeitrag von CHF 530.

Massgebend ist das Einkommen laut Steuerveranlagung. Die Ausgleichskasse rechnet die bezahlten persönlichen AHV-Beiträge wieder dazu und zieht einen Zins auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital ab.

Ausblick 2027

Ab 2027 steigt der Mindestbeitrag auf CHF 541. Prüfen Sie für das nächste Jahr die neue Ausgabe des Merkblatts 2.02, bevor Sie Ihre Akontobeiträge planen.

Einkommen pro JahrSatz AHV/IV/EO
unter CHF 10'100Mindestbeitrag CHF 530
CHF 10'100 bis 17'6005,371 %
CHF 17'600 bis 23'0005,494 %
CHF 23'000 bis 25'5005,617 %
CHF 25'500 bis 28'0005,741 %
CHF 28'000 bis 30'5005,864 %
CHF 30'500 bis 33'0005,987 %
CHF 33'000 bis 35'5006,235 %
CHF 35'500 bis 38'0006,481 %
CHF 38'000 bis 40'5006,728 %
CHF 40'500 bis 43'0006,976 %
CHF 43'000 bis 45'5007,222 %
CHF 45'500 bis 48'0007,469 %
CHF 48'000 bis 50'5007,840 %
CHF 50'500 bis 53'0008,209 %
CHF 53'000 bis 55'5008,580 %
CHF 55'500 bis 58'0008,951 %
CHF 58'000 bis 60'5009,321 %
ab CHF 60'50010,000 %

Rechenbeispiele

Was Sie bei Ihrem Einkommen zahlen

Zwei Beispiele mit den Sätzen 2026. Dazu kommen die Verwaltungskosten Ihrer Ausgleichskasse und die Beiträge an die Familienausgleichskasse.

Beispiel 1

IT-Freelancer in Basel, massgebendes Einkommen CHF 45'000. Es gilt der Satz für CHF 43'000 bis 45'500:

CHF 45'000 × 7,222 % = CHF 3'249.90 pro Jahr

Beispiel 2

Malermeisterin in Luzern, massgebendes Einkommen CHF 80'000. Ab CHF 60'500 gilt der volle Satz:

CHF 80'000 × 10,0 % = CHF 8'000.00 pro Jahr

Beitragssatz nach Einkommen, Auswahl aus der Skala 2026

CHF 15'000
5,371 %
CHF 30'000
5,864 %
CHF 45'000
7,222 %
CHF 55'000
8,580 %
CHF 80'000
10,000 %

Akonto und Schlussabrechnung

Wie die Beiträge erhoben werden

Sie zahlen zuerst provisorisch, auf Basis Ihres geschätzten Einkommens. Definitiv abgerechnet wird erst, wenn das Steueramt Ihr Einkommen veranlagt hat.

Die Differenz gleicht die Ausgleichskasse dann aus. Wer realistisch schätzt, erlebt am Ende keine Überraschung.

  1. 1
    Einkommen schätzenSie melden Ihr voraussichtliches Einkommen, die Kasse berechnet die Akontobeiträge.
  2. 2
    Vierteljährlich zahlenFällig jeweils bis 10 Tage nach Quartalsende.
  3. 3
    Änderungen meldenÄndert sich Ihr Einkommen deutlich, melden Sie das. Zeigt der Abschluss, dass Sie zu wenig bezahlt haben, sofort.
  4. 4
    SteuerveranlagungDas Einkommen laut Steuerbehörde ist die Grundlage für die definitiven Beiträge.
  5. Differenz ausgleichenZu viel bezahlt: Sie erhalten Geld zurück. Zu wenig: Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen.

Verzugszins

Wann Verzugszinsen drohen

Die Ausgleichskasse verlangt Zinsen, auch ohne Mahnung und ohne Ihr Verschulden. Ein Zahlungsaufschub ändert daran nichts.

5 %

Zins pro Jahr

So hoch ist der Verzugszins, wenn Akontobeiträge oder eine Nachzahlung nicht rechtzeitig eingehen.

Merkblatt 2.02

75 %

Zu tiefe Akontobeiträge

Decken Ihre Akontobeiträge weniger als 75 % der definitiven Beiträge, fallen Zinsen auf der Nachzahlung an.

Merkblatt 2.02

30 Tage

Frist für die Nachzahlung

Nach der definitiven Abrechnung haben Sie 30 Tage ab Rechnungsdatum, um die Differenz zu bezahlen.

Merkblatt 2.02

Beispiel

Eine Grafikerin hat 2026 deutlich mehr verdient als geschätzt. Ihre Akontobeiträge decken weniger als 75 % der definitiven Beiträge. Die Zinsen laufen dann ab dem 1. Januar nach Ablauf des Folgejahres:

Beitragsjahr 2026 → Verzugszins ab 1. Januar 2028

Vorsorge und Versicherungen

Was die AHV nicht abdeckt

Neben der Krankenkasse, die für alle gilt, sind Selbständige nur in AHV, IV, EO und bei der Familienausgleichskasse obligatorisch versichert. Alles andere regeln Sie selbst.

  • Pensionskasse freiwillig. Anschluss an die Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbands oder an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
  • Säule 3a. Ohne Pensionskasse dürfen Sie deutlich mehr einzahlen als Angestellte mit Pensionskasse und vom Einkommen abziehen.
  • Unfallversicherung freiwillig. Die Prämie richtet sich nach dem versicherten Gewinn, die Leistungen entsprechen dem Obligatorium.
  • Unfall über die Krankenkasse. Diese Deckung zahlt nur die Heilungskosten, kein Taggeld.
  • Krankentaggeld. Den Erwerbsausfall bei Krankheit sichern Sie freiwillig bei einem Versicherer ab.
  • Keine Arbeitslosenversicherung. Selbständige zahlen keine ALV-Beiträge und haben keinen Anspruch.
  • Familienausgleichskasse. Beiträge sind Pflicht, auch ohne Kinder. Der Satz hängt von Kanton und Kasse ab.
  • EO bei Mutterschaft und Vaterschaft. Hier haben Selbständige denselben Anspruch wie Angestellte.

Im Alltag

So wird die Schlussabrechnung kein Schock

Die definitive Rechnung der Ausgleichskasse kommt erst nach der Steuerveranlagung. Wer laufend vorsorgt, bezahlt sie ohne Engpass.

  • Akonto anpassenLäuft das Geschäft besser als geschätzt, lassen Sie die Akontobeiträge erhöhen. So vermeiden Sie Nachzahlung und Verzugszins.
  • Geld zurücklegenLegen Sie von jeder Kundenzahlung einen festen Anteil für AHV und Steuern auf ein separates Konto.
  • Gewinn laufend kennenMit einer aktuellen Buchhaltung schätzen Sie Ihr Einkommen realistisch, nicht aus dem Bauch.
Gewinn auf einen Blick

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Selbständiger Berater prüft am Laptop seinen Gewinn für die Akontobeiträge
Akonto 4. Quartalfällig bis 10. Januar
Rücklage für AHVauf separatem Konto

Fragen

Häufige Fragen zur AHV für Selbständige

Die Antworten gelten für das Beitragsjahr 2026. Verbindlich entscheidet Ihre Ausgleichskasse, sie gibt auch Auskunft im Einzelfall.

Antworten

Wie hoch sind die AHV-Beiträge für Selbständige 2026?

Ab einem Einkommen von CHF 60'500 zahlen Sie 10,0 % für AHV, IV und EO. Darunter gilt eine sinkende Skala ab 5,371 %, unter CHF 10'100 der Mindestbeitrag von CHF 530. Dazu kommen Verwaltungskosten von höchstens 5 % der Beiträge und die Familienausgleichskasse.

Wie melde ich mich als Selbständige bei der AHV an?

Bei der Verbandsausgleichskasse Ihres Berufsverbands oder bei der kantonalen Ausgleichskasse am Wohn- oder Geschäftssitz. Die Kasse prüft Ihre Tätigkeit und vergibt bei Anerkennung eine Abrechnungsnummer.

Welches Einkommen zählt für die AHV?

Das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit laut Steuerveranlagung. Die Kasse rechnet die bereits bezahlten persönlichen AHV-Beiträge wieder dazu und zieht einen Zins auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital ab.

Muss ich auf einen kleinen Nebenerwerb AHV zahlen?

Liegt Ihr Einkommen aus selbständigem Nebenerwerb bei höchstens CHF 2'500 im Jahr, erhebt die Ausgleichskasse Beiträge nur auf Ihren Wunsch. Darüber sind Beiträge Pflicht.

Was passiert, wenn ich zu wenig Akonto bezahlt habe?

Sie zahlen die Differenz nach der definitiven Abrechnung innert 30 Tagen nach. Lagen Ihre Akontobeiträge unter 75 % der definitiven Beiträge, kommen 5 % Verzugszins pro Jahr dazu.

Sind Selbständige gegen Arbeitslosigkeit versichert?

Nein. Selbständige können sich nicht der Arbeitslosenversicherung anschliessen, zahlen aber auch keine ALV-Beiträge. Pensionskasse und Unfallversicherung sind freiwillig.

Was ändert sich 2027?

Der Mindestbeitrag steigt auf CHF 541. Die übrigen Werte für 2027 finden Sie in der neuen Ausgabe des Merkblatts 2.02 der AHV/IV.

Quellen und Stand

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