MWST Schweiz 2026: Sätze, MWST-Pflicht und Abrechnung einfach erklärt

Die Mehrwertsteuer in der Schweiz beträgt 2026 8,1 % (Normalsatz), 2,6 % (reduzierter Satz) und 3,8 % (Beherbergung). MWST-pflichtig wird, wer im Jahr CHF 100'000 Umsatz erreicht. Hier lesen Sie, wie Anmeldung, MWST-Abrechnung und Vorsteuerabzug funktionieren.

  • Sätze, Grenzen und Fristen geprüft am 3. November 2026
  • Mit Quellen von ESTV und MWSTG

MWST-Sätze 2026

MWST-Satz Schweiz: 8,1 %, 2,6 % und 3,8 %

Die drei Sätze gelten seit 1. Januar 2024, laut ESTV bleiben sie auch 2027 gleich. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, was Sie verkaufen.

8,1 %Normalsatz für alles, was nicht ausdrücklich reduziert ist: Handwerk, Beratung, Coiffeur, Kleider, Elektronik, RestaurantArt. 25 Abs. 1 MWSTG
2,6 %Reduzierter Satz, etwa für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und MedikamenteArt. 25 Abs. 2 MWSTG
3,8 %Sondersatz für Beherbergung, also Übernachtung mit FrühstückArt. 25 Abs. 4 MWSTG

Reduziert mit 2,6 %

  • Lebensmittel und alkoholfreie Getränke im Laden oder zum Mitnehmen
  • Wasser in Leitungen
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften ohne Reklamecharakter, auch elektronisch
  • Medikamente
  • Pflanzen, Samen, Schnittblumen, Futter- und Düngemittel, Vieh und Getreide
  • Produkte für die Monatshygiene, seit 1. Januar 2025

Normalsatz 8,1 %

  • Essen und Getränke, die im Restaurant oder Café serviert werden
  • Alkoholische Getränke, auch im Laden
  • Entsorgung von Abwasser als Dienstleistung
  • Werbedrucksachen und Prospekte
  • Dienstleistungen von Handwerk, Treuhand, Coiffeur oder Informatik
  • Waren wie Kleider, Möbel, Werkzeug oder Computer
Abstimmung am 29. November 2026

Sagt das Volk Ja zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, steigen der Normalsatz auf 8,5 % und der Beherbergungssatz auf 4,0 %, frühestens ab 1. Januar 2028. Der reduzierte Satz bleibt bei 2,6 %. Eine weitere Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte für die Armee hat der Bundesrat im August 2026 vorgeschlagen, beschlossen ist sie nicht.

MWST-Pflicht

Ab wann Sie MWST-pflichtig sind

Entscheidend ist der Umsatz innerhalb eines Jahres, nicht der Gewinn und nicht die Rechtsform. Das gilt für Einzelfirma, GmbH und Verein gleichermassen.

CHF 100'000

Umsatzgrenze

Wer im Jahr CHF 100'000 Umsatz oder mehr erzielt, ist MWST-pflichtig. Gezählt wird der Umsatz im In- und Ausland zusammen.

CHF 250'000

Vereine und Gemeinnützige

Für ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine ohne Gewinnzweck und für gemeinnützige Institutionen liegt die Grenze höher.

30 Tage

Anmeldung

So lange haben Sie nach Beginn der Steuerpflicht Zeit, sich unaufgefordert bei der ESTV anzumelden (Art. 66 MWSTG).

ohne MWST

Was zum Umsatz zählt

Der Umsatz wird ohne die Steuer berechnet. Leistungen, die von der MWST ausgenommen sind, zählen nicht mit, zum Beispiel Wohnungsmieten oder Arztbehandlungen. Wann genau die Pflicht bei einer neuen Firma beginnt, regelt Art. 14 MWSTG, im Zweifel fragen Sie die ESTV oder Ihren Treuhänder.

seit 2025

Plattformen

Wer Waren über eine elektronische Plattform verkauft, für den gilt gegenüber dem Käufer die Plattform als Verkäuferin (Art. 20a MWSTG).

Freiwillige Unterstellung

Unter CHF 100'000 freiwillig MWST-pflichtig: lohnt sich das?

Wer weniger Umsatz macht, darf auf die Befreiung verzichten (Art. 11 MWSTG). Der Vorteil: Sie können die Vorsteuer auf Ihren Einkäufen zurückholen. Gebunden sind Sie dann mindestens für eine Steuerperiode.

Lohnt sich eher

  • Ihre Kunden sind Firmen, die selbst MWST-pflichtig sind und die MWST als Vorsteuer abziehen
  • Sie investieren am Anfang viel, etwa in Fahrzeug, Maschinen oder Einrichtung
  • Ihr Umsatz wird bald ohnehin über CHF 100'000 liegen

Lohnt sich eher nicht

  • Ihre Kunden sind Privatpersonen, für die jeder Preis 8,1 % teurer wird
  • Sie kaufen wenig ein, es gibt also kaum Vorsteuer
  • Sie wollen den Aufwand für Abrechnungen und Fristen sparen
Beispiel IT-Freelancer in Basel

Er erwartet CHF 70'000 Umsatz mit Firmenkunden und kauft zum Start Laptop, Bildschirme und Software für CHF 9'000 plus 8,1 % MWST. Meldet er sich freiwillig an, verrechnet er seinen Kunden 8,1 % MWST, die diese als Vorsteuer zurückholen. Er selbst holt sich die MWST auf seinen Einkäufen zurück:

CHF 9'000 × 8,1 % = CHF 729 Vorsteuer zurück

Kosten für die Firmenkunden: CHF 0, sie ziehen die 8,1 % selbst ab

Anmeldung

MWST anmelden und MWST-Nummer erhalten

Die Anmeldung läuft online bei der ESTV. Die Antwort kommt laut ESTV innert weniger Tage schriftlich.

  1. Umsatz prüfen

    Erreichen Sie CHF 100'000 im Jahr, melden Sie sich innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht an. Freiwillig geht es jederzeit.

  2. Unterlagen bereitlegen

    UID oder Handelsregisterauszug, bei Einzelfirmen die AHV-Nummer. Neue Firmen brauchen eine Umsatzprognose, bestehende die letzten Abschlüsse.

  3. Online anmelden

    Über die Anmeldeseite der ESTV oder über EasyGov.swiss. Nach dem Absenden sind keine Korrekturen mehr möglich.

  4. Methode wählen

    Effektive Abrechnung mit Vorsteuerabzug oder Saldosteuersatz mit Branchensatz. Mehr dazu weiter unten.

  5. MWST-Nummer verwenden

    Sie lautet wie Ihre UID mit dem Zusatz MWST, etwa CHE-123.456.789 MWST. Sie gehört auf jede Rechnung.

  6. Abrechnen im ESTV-Portal

    Die Abrechnungen reichen Sie im ePortal der ESTV ein. Dort stellen Sie auch Anträge, etwa für die jährliche Abrechnung.

MWST-Nummer eines Lieferanten prüfen

Ob eine Firma im MWST-Register eingetragen ist, sehen Sie im UID-Register des Bundesamts für Statistik. Statt MWST darf auch TVA oder IVA stehen, aber nicht VAT.

Abrechnungsmethoden

Effektive Methode oder Saldosteuersatz?

Auf der Rechnung an Ihre Kunden steht bei beiden Methoden der gesetzliche Satz, meist 8,1 %. Der Unterschied liegt darin, wie Sie mit der ESTV abrechnen.

Effektive Methode

  • Geschuldet ist die MWST auf dem Umsatz minus die Vorsteuer auf Ihren Einkäufen
  • Jede Vorsteuer braucht einen Beleg
  • Abrechnung in der Regel quartalsweise
  • Passt bei hohen Einkäufen und Investitionen

Saldosteuersatz

  • Geschuldet ist der Umsatz inklusive MWST mal einem Branchensatz
  • Kein Vorsteuerabzug, dafür viel weniger Aufwand
  • Abrechnung in der Regel halbjährlich
  • Nur bis CHF 5'024'000 Umsatz und CHF 108'000 Steuer im Jahr
Beispiel der ESTV

Ein Architekt mit einem Saldosteuersatz von 6,2 % hat in einem Semester CHF 400'000 inklusive MWST eingenommen:

CHF 400'000 × 6,2 % = CHF 24'800 an die ESTV

MWST-Abrechnung

MWST-Abrechnung: Perioden und Fristen

Wie oft Sie abrechnen, hängt von der Methode ab. Seit 2025 ist bis CHF 5'005'000 Umsatz auch eine jährliche Abrechnung möglich, mit Raten während des Jahres. Den Antrag stellen Sie bis 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode.

AbrechnungPeriode und Frist
Effektive Methodepro Quartal, einreichen und bezahlen innert 60 Tagen nach Quartalsende
Saldosteuersatzpro Semester, einreichen und bezahlen innert 60 Tagen nach Semesterende
Jährlich, effektivRaten am 30. Mai, 30. August und 30. November, Jahresabrechnung bis Ende Februar
Jährlich, Saldosteuersatzeine Rate am 30. August, Jahresabrechnung bis Ende Februar

60 Tage

Frist für jede Abrechnung

Nach dem Ende der Periode haben Sie 60 Tage, um abzurechnen und die Steuer zu bezahlen. Für das erste Quartal ist das der 30. Mai.

240 Tage

Korrektur nach dem Abschluss

Fehler, die beim Jahresabschluss auffallen, korrigieren Sie mit der Jahresabstimmung, spätestens 240 Tage nach Ende des Geschäftsjahres.

Ende Februar

Jährliche Abrechnung

Bis dann beantragen Sie die jährliche Abrechnung im ePortal und reichen die Jahresabrechnung für das Vorjahr ein.

Ein Buchhaltungsprogramm erspart das Zusammenzählen: In bexio entspricht das MWST-Formular dem der ESTV und wird mit jeder Buchung aktualisiert, für die effektive Methode und den Saldosteuersatz. Die Zahlen übertragen Sie dann ins ePortal.

MWST-Abrechnung mit bexio

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Vorsteuer

Vorsteuer: die MWST auf Ihren Einkäufen

Bei der effektiven Methode ziehen Sie die MWST, die Ihnen Lieferanten verrechnet haben, von der MWST auf Ihren Verkäufen ab. Voraussetzung: Sie brauchen den Einkauf für Ihre steuerbare Tätigkeit und haben einen Beleg.

Beispiel Coiffeursalon in Bern, 3. Quartal

Umsatz CHF 30'000 netto, Einkäufe für Produkte CHF 6'000 und neue Stühle CHF 4'000, jeweils netto:

MWST auf dem Umsatz: CHF 30'000 × 8,1 % = CHF 2'430

Vorsteuer: CHF 10'000 × 8,1 % = CHF 810

An die ESTV: CHF 2'430 − CHF 810 = CHF 1'620

Mann sitzt am Küchentisch, schreibt in ein Notizbuch und schaut auf sein Smartphone
MWST 3. QuartalCHF 1'620.00 geschuldet
Vorsteuer CHF 810.00aus 14 Belegen

Vereinbartes Entgelt (Standard)

  • Massgebend ist die Rechnung: Die MWST ist in der Periode geschuldet, in der Sie die Rechnung stellen
  • Auch wenn der Kunde erst später bezahlt. Zahlt er nie, korrigieren Sie die MWST als Verlust
  • Gilt automatisch, wenn Sie nichts beantragen

Vereinnahmtes Entgelt (auf Antrag)

  • Massgebend ist die Zahlung: abgerechnet wird, was tatsächlich eingegangen ist
  • Praktisch, wenn Kunden spät zahlen
  • Die ESTV bewilligt es auf Gesuch, Sie bleiben mindestens eine Steuerperiode dabei (Art. 39 MWSTG)

Rechnung

Was auf einer Rechnung mit MWST stehen muss

Art. 26 MWSTG zählt die Angaben auf. Mit ihnen kann Ihr Kunde die MWST als Vorsteuer abziehen, wenn er selbst MWST-pflichtig ist.

Kassenzettel bis CHF 400 brauchen keinen Namen des Kunden (Art. 57 MWSTV). Vorlagen mit allen Angaben finden Sie unter Rechnung-Vorlage und Offerte-Vorlage, den Zahlteil erklärt QR-Rechnung.

  • Ihr Name und Ort so, wie Sie im Geschäftsverkehr auftreten, mit MWST-Nummer
  • Name und Ort des Kunden so, wie er im Geschäftsverkehr auftritt
  • Datum oder Zeitraum der Leistung, wenn er vom Rechnungsdatum abweicht
  • Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
  • Das Entgelt für die Leistung
  • Satz und Steuerbetrag, bei Preisen inklusive MWST genügt der Satz
Pflichtangaben drinnach Art. 26 MWSTG

Fragen

Häufige Fragen zur MWST in der Schweiz

Die Antworten gelten für Einzelfirmen und GmbHs mit Sitz in der Schweiz, Stand November 2026. Im Zweifel fragen Sie die ESTV oder Ihren Treuhänder.

Antworten

Wie hoch ist die MWST in der Schweiz 2026?

Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %. Diese Sätze gelten seit 1. Januar 2024. Bei einem Ja am 29. November 2026 steigen Normalsatz und Beherbergung frühestens 2028 auf 8,5 % und 4,0 %.

Ab welchem Umsatz bin ich MWST-pflichtig?

Ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr, gezählt im In- und Ausland und ohne die MWST selbst. Für ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine ohne Gewinnzweck und gemeinnützige Institutionen gilt CHF 250'000. Anmelden müssen Sie sich innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht.

Muss ich als Kleinunternehmen MWST auf die Rechnung schreiben?

Nein, und Sie dürfen es auch nicht, solange Sie nicht im MWST-Register eingetragen sind. Wer trotzdem MWST ausweist, schuldet den Betrag der ESTV (Art. 27 MWSTG). Erst mit der Anmeldung und der MWST-Nummer verrechnen Sie MWST.

Wie oft muss ich die MWST abrechnen?

Mit der effektiven Methode in der Regel quartalsweise, mit dem Saldosteuersatz halbjährlich, jeweils innert 60 Tagen nach Periodenende. Seit 2025 ist bei einem Umsatz bis CHF 5'005'000 auch eine jährliche Abrechnung mit Raten möglich, den Antrag stellen Sie bis Ende Februar.

Was ist der Unterschied zwischen MWST und Vorsteuer?

Die MWST verrechnen Sie Ihren Kunden. Die Vorsteuer ist die MWST, die Sie selbst Ihren Lieferanten bezahlt haben. Bei der effektiven Methode ziehen Sie die Vorsteuer ab und überweisen nur die Differenz an die ESTV.

Wo reiche ich die MWST-Abrechnung ein?

Im ePortal der ESTV. Ein Buchhaltungsprogramm wie bexio bereitet das Formular vor, die Zahlen übertragen Sie dann ins ePortal. Einreichen und bezahlen müssen Sie innert 60 Tagen nach Ende der Periode.

Gilt für Take-away 2,6 % oder 8,1 %?

Lebensmittel zum Mitnehmen oder zum Liefern sind mit 2,6 % besteuert, wenn der Betrieb sie organisatorisch klar vom Konsum vor Ort trennt. Serviert er am Tisch, gilt 8,1 %. Alkoholische Getränke sind immer mit 8,1 % besteuert.

Quellen und Stand

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