Kurz gesagt
Was eine Einzelfirma ist
Eine Einzelfirma gehört genau einer Person. Sie entsteht, sobald Sie selbständig und auf Dauer eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Rechtlich sind Sie und Ihre Firma dieselbe Person.
Schritte
In sechs Schritten zur eigenen Einzelfirma
Am Anfang steht nicht das Handelsregister, sondern die AHV. Erst wenn die Ausgleichskasse Sie als selbständig anerkennt, sind Sie es auch für die Sozialversicherungen.
- Bei der AHV anmelden
Die Ausgleichskasse prüft Ihre Tätigkeit und gibt Ihnen eine Abrechnungsnummer. Ohne Anerkennung gelten Ihre Einnahmen als Lohn. AHV für Selbständige
- Firmennamen festlegen
Ihr Familienname muss drinstehen, ein Zusatz zur Tätigkeit ist erlaubt. Beispiel: «Brunner Malerei».
- Handelsregister prüfen
Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz im Jahr, freiwillig jederzeit. Das KMU-Portal nennt rund CHF 120 Gebühr.
- MWST klären
Ab CHF 100'000 Umsatz melden Sie sich bei der ESTV an. Freiwillig geht es früher. MWST Schweiz
- Versicherungen abschliessen
Unfall, Krankentaggeld und Vorsorge sind für Selbständige freiwillig. Prüfen Sie, was Ihnen im Ernstfall fehlt.
- Konto und Buchhaltung
Ein eigenes Geschäftskonto trennt Privates und Geschäftliches. Bis CHF 500'000 Umsatz genügt ein Milchbüchlein.
AHV-Anerkennung
Wann Sie als selbständig gelten
Die Ausgleichskasse prüft jeden Fall einzeln. Massgebend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht das, was im Vertrag steht.
Auftritt
Eigener Firmenname
Sie treten unter einem eigenen Namen auf, mit eigenem Briefpapier, eigenen Rechnungen und allenfalls einem Eintrag im Handelsregister.
Risiko
Sie tragen das Risiko
Sie investieren, finanzieren Material und Geräte, mieten allenfalls Räume und tragen das Risiko, dass Kunden nicht zahlen.
frei
Sie organisieren sich selbst
Sie bestimmen Arbeitszeit, Abläufe und welche Aufträge Sie annehmen. Arbeit dürfen Sie auch an andere weitergeben.
mehrere
Mehrere Auftraggeber
Wer für mehrere Kunden arbeitet, gilt in der Regel als selbständig. Mit nur einem Auftraggeber geht die AHV meist von einer Anstellung aus.
Personal
Eigene Angestellte
Beschäftigen Sie selbst Personal, spricht auch das für eine selbständige Tätigkeit.
Suva
Bau und Transport
Im Bau- und Transportgewerbe prüft zuerst die Suva Ihren Status. Erst danach stellen Sie den Antrag bei der AHV.
Sind Sie Mitglied eines Berufsverbands, melden Sie sich bei dessen Verbandsausgleichskasse. Alle anderen gehen zur kantonalen Ausgleichskasse am Wohn- oder Geschäftssitz. Was Sie danach zahlen, steht unter AHV-Beiträge für Selbständige.
Name und Handelsregister
So darf Ihre Einzelfirma heissen
Der Familienname muss im Namen stehen, mit oder ohne Vornamen. Zusätze zur Tätigkeit oder ein Fantasiename sind erlaubt, solange sie nicht täuschen und nicht nach einer Gesellschaft klingen.
Nicht zulässig
- Malerei Seeblick: Der Familienname fehlt
- Brunner & Partner: klingt nach einer Gesellschaft mit mehreren Inhabern
- Brunner Malerei GmbH: Rechtsform, die Ihre Firma nicht hat
Zulässig
- Brunner Malerei: Familienname mit Tätigkeit
- Lea Meier Coiffure: Vor- und Familienname mit Zusatz
- Atelier Seeblick, Lea Meier: Fantasiename als Zusatz zum Familiennamen
Darunter ist der Eintrag freiwillig. Mit ihm ist Ihr Name örtlich begrenzt geschützt, und Sie unterliegen der Betreibung auf Konkurs. Führen Sie mehrere Einzelfirmen, zählen die Umsätze zusammen.
Versicherungen
Wie Sie sich als Selbständige absichern
Neben der Krankenkasse, die für alle gilt, sind für Sie nur AHV/IV/EO und die Familienausgleichskasse Pflicht. Für Unfall, Erwerbsausfall und Alter sorgen Sie selbst vor.
freiwillig
Unfallversicherung
Sie sind nicht automatisch gegen Unfall versichert. Eine freiwillige UVG-Versicherung zahlt auch Taggeld, die Unfalldeckung der Krankenkasse nur die Heilungskosten.
Taggeld
Krankentaggeld
Fällt Ihr Einkommen wegen Krankheit aus, zahlt nur eine freiwillige Taggeldversicherung. Ohne sie haben Sie in dieser Zeit kein Einkommen.
2. und 3. Säule
Vorsorge
Die Pensionskasse ist freiwillig, über Ihren Berufsverband oder die Auffangeinrichtung BVG. Ohne Pensionskasse dürfen Sie deutlich mehr in die Säule 3a einzahlen.
keine
Arbeitslosenversicherung
Selbständige können sich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern. Sie zahlen keine Beiträge und haben keinen Anspruch.
ab CHF 215
Familienzulagen
Sie zahlen Beiträge an eine Familienausgleichskasse, auch ohne Kinder. Mit Kindern erhalten Sie mindestens CHF 215 pro Kind und Monat.
Pflicht
Sobald Sie Personal haben
Für Angestellte sind Unfallversicherung und ab CHF 22'680 Jahreslohn die Pensionskasse Pflicht.
Haftung und Steuern
Sie und Ihre Firma sind eins
Eine Einzelfirma hat kein eigenes Vermögen. Was die Firma schuldet, schulden Sie persönlich, und was sie verdient, ist Ihr Einkommen.
- Haftung mit dem PrivatvermögenGläubiger können auf Ihr Erspartes oder Ihr Auto greifen. Gegen Schäden, die Sie Kunden verursachen, schützt eine Betriebshaftpflichtversicherung.
- Gewinn ist EinkommenDen Gewinn versteuern Sie zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen, das Geschäftsvermögen mit Ihrem Vermögen. Der Gewinn wird nur einmal besteuert.
- AHV auf den GewinnAuch Ihre AHV-Beiträge richten sich nach dem Gewinn, den das Steueramt festlegt.
- BetreibungMit dem Eintrag im Handelsregister werden Sie auf Konkurs betrieben. Das kann Ihr ganzes Vermögen betreffen.

Buchhaltung
Milchbüchlein, Excel oder Software?
Bis CHF 500'000 Umsatz genügt eine einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Wie Sie sie führen, entscheiden Sie selbst.
Werbung: Partnerlink. Für Sie ändert sich am Preis nichts.
Einzelfirma oder GmbH
Was besser zu Ihnen passt
Die Einzelfirma ist der schnelle und günstige Start. Die GmbH lohnt sich, wenn Risiko und Gewinn wachsen oder Sie Ihr Privatvermögen schützen wollen.
| Einzelfirma | GmbH | |
|---|---|---|
| Kapital | keines nötig | mindestens CHF 20'000 |
| Gründung | fast formlos, AHV-Anerkennung | Notar und Handelsregister |
| Kosten | ab CHF 0, Handelsregister rund CHF 120 | Notar CHF 700 bis 2'000 plus Handelsregister |
| Haftung | mit dem Privatvermögen | nur das Firmenvermögen |
| Steuern | Gewinn als Ihr Einkommen | Gewinnsteuer, Dividende privat noch einmal |
| AHV | als Selbständige, bis 10,0 % des Gewinns | als Angestellte, 10,6 % auf den Lohn, geteilt mit der GmbH |
| Buchhaltung | Milchbüchlein bis CHF 500'000 Umsatz | immer doppelte Buchhaltung |
| Revision | keine | Verzicht bis zehn Vollzeitstellen möglich |
Fragen
Häufige Fragen zur Einzelfirma
Die Antworten gelten für Einzelfirmen mit Sitz in der Schweiz, Stand November 2026. Im Zweifel fragen Sie Ihre Ausgleichskasse oder Ihren Treuhänder.
Antworten
Was kostet es, eine Einzelfirma zu gründen?
Fast nichts. Kapital brauchen Sie keines, und der Eintrag im Handelsregister kostet laut KMU-Portal rund CHF 120, falls Sie ihn brauchen oder wollen. Für eine Beratung nennt das KMU-Portal CHF 0 bis 1'000.
Ab wann muss die Einzelfirma ins Handelsregister?
Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Führen Sie mehrere Einzelfirmen, werden die Umsätze zusammengezählt. Freiwillig können Sie sich jederzeit früher eintragen.
Kann ich neben meiner Anstellung eine Einzelfirma führen?
Ja, auf das Nebeneinkommen zahlen Sie AHV-Beiträge als Selbständige. Liegt es bei höchstens CHF 2'500 im Jahr, erhebt die Ausgleichskasse Beiträge nur auf Ihren Wunsch. Prüfen Sie auch, was Ihr Arbeitsvertrag zu Nebentätigkeiten sagt.
Brauche ich ein separates Geschäftskonto?
Vorgeschrieben ist es nicht. Ein eigenes Konto macht die Buchhaltung aber viel einfacher, weil Sie private und geschäftliche Zahlungen nicht auseinandersuchen müssen.
Was passiert, wenn die AHV mich nicht als selbständig anerkennt?
Dann gelten Ihre Einnahmen als Lohn, und Ihr Auftraggeber muss darauf AHV-Beiträge abrechnen. Gegen den Entscheid der Ausgleichskasse können Sie sich wehren. Oft hilft es, mehr Kunden zu gewinnen und unter eigenem Namen aufzutreten.
Muss ich als Einzelfirma MWST verrechnen?
Erst ab einem Umsatz von CHF 100'000 im Jahr. Darunter dürfen Sie keine MWST auf Rechnungen ausweisen, ausser Sie lassen sich freiwillig eintragen. Alles Weitere unter MWST Schweiz.
Wann lohnt sich der Wechsel zur GmbH?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Typische Gründe sind ein hohes Haftungsrisiko, Angestellte, grössere Aufträge oder ein Gewinn, bei dem sich die Aufteilung in Lohn und Dividende lohnt. Rechnen Sie das mit Ihrem Treuhänder durch.
Quellen und Stand
- KMU-Portal des Bundes: Rechtsform Einzelunternehmen und Einzelunternehmen für Gründer, abgerufen am 3. November 2026
- Merkblatt 2.02: Beiträge der Selbständigerwerbenden an AHV, IV und EO, Stand 1. Januar 2026
- BSV: Was ist bei Selbstständigkeit zu beachten? und SECO: Selbstständigkeit
- Obligationenrecht, Art. 931 und 957; ESTV: MWST-Steuerpflicht
